Auszug
aus dem Vorstrafenregister
Oesterreichisches
General Honorar Konsulat in der Dominikanischen Republik
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Nach
dem Gesetz, Artikel 10, Paragraph 1, des Vorstrafenregisters,
kann das Konsulat auf Antrag eines oesterreichischen Staatsbuergers
und Nicht-Oesterreichers und ueber die oesterreichische Bundespolizei
in Wien, Bescheinigungen eventueller Strafen des Antragstellers,
die im Vorstrafenregister in Oesterreich verzeichnet sind, ausstellen
oder eine Bescheinigung, die die Straflosigkeit (Vorstrafenregisterauszug)
bestaetigt, ausfertigen. Folglich hat jede Person das Recht
sich eine Bescheinigung aus dem Vorstrafenregisterauszug ausstellen
zu lassen, ob der Antragsteller seinen Wohnsitz in Oesterreich
hatte oder nicht, ist nicht ausschlaggebend.
Die Bescheinungen
aus dem Vorstrafenregister kann der Konsul an eine von Ihnen
bevollmaechtigte Person aushaendigen. Dessenungeachtet muss
derjenige/diejenige Person vor den Amtspersonen der Botschaft
seine/ihre Identitaet ausweisen, es sei denn, dass die Umstaende
(entfernter Wohnsitz, Krankheit, Alter) es ihm/ihr nicht erlauben.
In diesem Fall muss er/sie glaubhaft seine/ihre Identitaet in
der Botschaft mit einem amtlichen Dokument und einem Foto beweisen.
Die Antraege
fuer die Bescheinigungen aus dem Vorstrafenregisterauszug muessen
schriftlich im vorgefertigten Formular “Antrag auf Ausstellung
einer Bescheinigung gemaess dem Gesetz, Artikel 10 des Vorstrafenregisterauszuges”
(Lager – Nr. 378) der oesterreichischen Druckerei ausgefuellt
werden.
Dieses besagte
Formular befindet sich im Oesterreichischen General Honorar
Konsulat und kann fuer die Antragstellung angefordert werden.
Um ein Auszug
von b), c), d) zu erhalten, muss man eine Kopie des original
Dokuments und ein Nachweis der oesterreichischen Staatsbuergerschaft
haben.
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