Erforderliche
unterlagen zur ausstellung eines österreichischen reisepasses
Oesterreichisches
General Honorar Konsulat in der Dominikanischen Republik
Reisepasses: A. Für
minderjährige bis zum 12 /
B. Emisión - Modificaciones
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A) Erforderliche
unterlagen zur ausstellung eines österreichischen reisepasses für
minderjährige bis zum 12. Lebensjahr
Wichtige
Informationen
Die Person, die den
österreichischen Reisepass beantragt, muss dies persönlich tun, einschließlich
Minderjähriger
Die Fotos aller Antragsteller müssen einen hellen Hintergrund haben, die
genauen Bestimmungen bezüglich der Fotos sind im Konsulat ausgehängt.
Bitte nicht an das Antragsformular heften.
Es wird um Kopien aller Unterlagen ersucht, die neben den Originalen verwahrt
werden. Faxzusendungen werden nicht akzeptiert.
Zustimmungserklärung
des gesetzlichen Vertreters (siehe Seite 2 des Antragsformulars):
Die gesetzliche Vertretungsbefugnis für Minderjährige ist bei aufrechter
Ehe für beide Elternteile gegeben. Bei geschiedener Ehe: für denjenigen
Elternteil, dem das Sorgerecht zugesprochen wurde. Ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss
mit Rechtskraftvermerk ist vorzulegen. Falls ein Elternteil verstorben ist,
wird um eine Kopie der Sterbeurkunde ersucht. Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich
die Mutter vertretungsbefugt.
Neu
ist, dass Kinderpässe nun folgende Gültigkeitsdauer haben:
- 0
bis 2 Jahre: 2 - jährige Passgültigkeit
- 2
bis 12 Jahre: 5 - jährige Passgültigkeit
- Vollständig
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Minderjähriger
bis zum 12 Lebensjahr (auf der 1. Seite rechts oben ist der Name des Minderjährigen
einzutragen, auf der 2. Seite muss der Erziehungsberüchtigte unterschreiben).
- Kopie
des österreichischen Reisepasses der Eltern.
- 2
Passfotos (heller Hintergrund, ca. 4 x 5 cm).
- Original
der Geburtsurkunde.
- Original
der Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend).
- Original
des Staatsbürgerschaftsnachweises.
- Identitätsnachweis der Erziehungsberüchtigten (Personalausweis und/oder
Aufenthaltsbewilligung).
- Abgelaufener
Reisepass oder polizeiliche Diebstahl - bzw. Verlustanzeige.
- Konsulargebühren
in bar für den österreichischen Reisepass mit Chip (Euro 72,-, US-Dollar
zum jeweils gültigen Kassenwert).
Für
Miteintragungen von Kindern bis zum 12. Lebensjahr (sowohl im neuen Reisepass
oder nachträglich):
Zu den oben erwähnten
Unterlagen des Passinhabers werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
-
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für
Miteintragung von Kindern in Reisepässen (Auf der 1. Seite rechts oben
im gekennzeichneten Feld ist der Name des Minderjährigen einzutragen,
auf der 2. Seite des Antragformulars muss der Erziehungsberüchtigte unterschreiben).Original
der Geburtsurkunde des Kindes/der KinderÖsterreichischer
Reisepass der ElternOriginal
des Staatsbürgerschaftsnachweises der ElternDer
Antrag muss auf der 2. Seite ausgefüllt und unterschrieben werden.
-
Konsulargebühren
in bar – nur bei nachträglicher Kindeseintragung (Euro 24,- , US-Dollar
zum jeweils gültigen Kassenwert)
Achtung: Miteingetragene Kinder benötigen für Einreisen in die USA ein Visum,
daher ist es gegebenenfalls vorteilhaft, wenn die Kinder einen eigenen Reisepass
haben.
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B) Erforderliche
unterlagen zur ausstellung eines österreichischen reisepasses
-
Die
Person, die den österreichischen Reisepass beantragt, muss dies persönlich
tun, einschließlich Minderjähriger. Kinder zwischen 12 und 18
Jahren müssen die Formulare unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigens
unterschreiben.
-
Die
Fotos aller Antragsteller müssen einen hellen Hintergrund haben, die
genauen Bestimmungen bezüglich der Fotos sind im Konsulat ausgehängt.
Bitte nicht an das Antragsformular heften.
-
Es
wird um Kopien aller Unterlagen ersucht, die neben den Originalen verwahrt
werden. Faxzusendungen werden nicht akzeptiert.
Zustimmungserklärung
des gesetzlichen Vertreters (siehe Seite 2 des Antragsformulars):
Die
gesetzliche Vertretungsbefugnis für Minderjährige ist bei aufrechter
Ehe für beide Elternteile gegeben. Bei geschiedener Ehe: für denjenigen
Elternteil, dem das Sorgerecht zugesprochen wurde. Ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss
mit Rechtskraftvermerk ist vorzulegen. Falls ein Elternteil verstorben ist,
wird um eine Kopie der Sterbeurkunde ersucht. Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich
die Mutter vertretungsbefugt.
- Vollständig
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (auf der 1. Seite
rechts oben ist der vollständige Name des Antragstellers einzutragen,
auf der 2. Seite muss der Antragsteller oder bei Minderjährigen zwischen
12 und 18 Jahren der gesetzliche Vertreter unterschreiben).
- Ausgefüllte
und unterschriebene eidesstattliche Erklärung.
- 2
Passfotos (heller Hintergrund, ca. 4 x 5 cm).
- Original
der Geburtsurkunde.
- Original
der Heiratsurkunde (falls zutreffend).
- Original
des Staatsbürgerschaftsnachweises.
- Identitätsnachweis
(Personalausweis und/oder Aufenthaltsbewilligung).
- Abgelaufener
Reisepass.
- Konsulargebühren
in bar (Euro 72,-, US-Dollar zum jeweils gültigen Kassenwert).
- Bei
Minderjährigen muss ein gesetzlicher Vertreter auf der Seite 2 des
Formulars seine Personaldaten angeben und unterschreiben (Minderjährige
ab dem 12. Lebensjahr müssen auf der Seite 1 des Antragsformulars selbst
unterschreiben).
Regeln
für die Beglaubigung
Alle
oben erwähnten dominikanischen Urkunden müssen beglaubigt sein von
dem:
- Zentralen Wahlamt (Junta Central Electoral).
- Außenministerium
der Dominikanischen Republik (Secretaría de Estado de Relaciones Exteriores
- Cancillería)
- Österreichischen
General Konsulat
Die
Übersetzungen in die deutsche Sprache müssen beglaubigt sein von der:
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