Erforderliche unterlagen zur ausstellung eines österreichischen reisepasses
Oesterreichisches General Honorar Konsulat in der Dominikanischen Republik


Reisepasses: A. Für minderjährige bis zum 12 / B. Emisión - Modificaciones

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A) Erforderliche unterlagen zur ausstellung eines österreichischen reisepasses für minderjährige bis zum 12. Lebensjahr


Wichtige Informationen

Die Person, die den österreichischen Reisepass beantragt, muss dies persönlich tun, einschließlich Minderjähriger
Die Fotos aller Antragsteller müssen einen hellen Hintergrund haben, die genauen Bestimmungen bezüglich der Fotos sind im Konsulat ausgehängt. Bitte nicht an das Antragsformular heften.
Es wird um Kopien aller Unterlagen ersucht, die neben den Originalen verwahrt werden. Faxzusendungen werden nicht akzeptiert.

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (siehe Seite 2 des Antragsformulars):
Die gesetzliche Vertretungsbefugnis für Minderjährige ist bei aufrechter Ehe für beide Elternteile gegeben. Bei geschiedener Ehe: für denjenigen Elternteil, dem das Sorgerecht zugesprochen wurde. Ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist vorzulegen. Falls ein Elternteil verstorben ist, wird um eine Kopie der Sterbeurkunde ersucht. Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt.

Neu ist, dass Kinderpässe nun folgende Gültigkeitsdauer haben:

  • 0 bis 2 Jahre: 2 - jährige Passgültigkeit
  • 2 bis 12 Jahre: 5 - jährige Passgültigkeit

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Minderjähriger bis zum 12 Lebensjahr (auf der 1. Seite rechts oben ist der Name des Minderjährigen einzutragen, auf der 2. Seite muss der Erziehungsberüchtigte unterschreiben).
  • Kopie des österreichischen Reisepasses der Eltern.
  • 2 Passfotos (heller Hintergrund, ca. 4 x 5 cm).
  • Original der Geburtsurkunde.
  • Original der Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend).
  • Original des Staatsbürgerschaftsnachweises.
  • Identitätsnachweis der Erziehungsberüchtigten (Personalausweis und/oder Aufenthaltsbewilligung).
  • Abgelaufener Reisepass oder polizeiliche Diebstahl - bzw. Verlustanzeige.
  • Konsulargebühren in bar für den österreichischen Reisepass mit Chip (Euro 72,-, US-Dollar zum jeweils gültigen Kassenwert).


Für Miteintragungen von Kindern bis zum 12. Lebensjahr (sowohl im neuen Reisepass oder nachträglich):

Zu den oben erwähnten Unterlagen des Passinhabers werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für Miteintragung von Kindern in Reisepässen (Auf der 1. Seite rechts oben im gekennzeichneten Feld ist der Name des Minderjährigen einzutragen, auf der 2. Seite des Antragformulars muss der Erziehungsberüchtigte unterschreiben).Original der Geburtsurkunde des Kindes/der KinderÖsterreichischer Reisepass der ElternOriginal des Staatsbürgerschaftsnachweises der ElternDer Antrag muss auf der 2. Seite ausgefüllt und unterschrieben werden.

  • Konsulargebühren in bar – nur bei nachträglicher Kindeseintragung (Euro 24,- , US-Dollar zum jeweils gültigen Kassenwert)

Achtung: Miteingetragene Kinder benötigen für Einreisen in die USA ein Visum, daher ist es gegebenenfalls vorteilhaft, wenn die Kinder einen eigenen Reisepass haben.

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B) Erforderliche unterlagen zur ausstellung eines österreichischen reisepasses


Wichtige Informationen

  • Die Person, die den österreichischen Reisepass beantragt, muss dies persönlich tun, einschließlich Minderjähriger. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren müssen die Formulare unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigens unterschreiben.

  • Die Fotos aller Antragsteller müssen einen hellen Hintergrund haben, die genauen Bestimmungen bezüglich der Fotos sind im Konsulat ausgehängt. Bitte nicht an das Antragsformular heften.

  • Es wird um Kopien aller Unterlagen ersucht, die neben den Originalen verwahrt werden. Faxzusendungen werden nicht akzeptiert.

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (siehe Seite 2 des Antragsformulars):
Die gesetzliche Vertretungsbefugnis für Minderjährige ist bei aufrechter Ehe für beide Elternteile gegeben. Bei geschiedener Ehe: für denjenigen Elternteil, dem das Sorgerecht zugesprochen wurde. Ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist vorzulegen. Falls ein Elternteil verstorben ist, wird um eine Kopie der Sterbeurkunde ersucht. Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt.

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (auf der 1. Seite rechts oben ist der vollständige Name des Antragstellers einzutragen, auf der 2. Seite muss der Antragsteller oder bei Minderjährigen zwischen 12 und 18 Jahren der gesetzliche Vertreter unterschreiben).
  • Ausgefüllte und unterschriebene eidesstattliche Erklärung.
  • 2 Passfotos (heller Hintergrund, ca. 4 x 5 cm).
  • Original der Geburtsurkunde.
  • Original der Heiratsurkunde (falls zutreffend).
  • Original des Staatsbürgerschaftsnachweises.
  • Identitätsnachweis (Personalausweis und/oder Aufenthaltsbewilligung).
  • Abgelaufener Reisepass.
  • Konsulargebühren in bar (Euro 72,-, US-Dollar zum jeweils gültigen Kassenwert).
  • Bei Minderjährigen muss ein gesetzlicher Vertreter auf der Seite 2 des Formulars seine Personaldaten angeben und unterschreiben (Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr müssen auf der Seite 1 des Antragsformulars selbst unterschreiben).


Regeln für die Beglaubigung

Alle oben erwähnten dominikanischen Urkunden müssen beglaubigt sein von dem:

  • Zentralen Wahlamt (Junta Central Electoral).
  • Außenministerium der Dominikanischen Republik (Secretaría de Estado de Relaciones Exteriores - Cancillería)
  • Österreichischen General Konsulat

Die Übersetzungen in die deutsche Sprache müssen beglaubigt sein von der:

  • Staatsanwaltschaft der Dominikanischen Republik (Procuraduría General de la República Dominicana)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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